Ab dem ersten Tag des Monats, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis hin zu seiner Einschulung, ist es vom Betreuungsbeitrag zu befreien. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit besteht für eine Betreuungszeit von höchstens acht Stunden.
Für die regelmäßige Betreuung, die über die Betreuungszeit von 8 Stunden hinausgeht, ist folgendes monatliches Entgelt zu entrichten:
Beiträge ab August 2021
Kernzeit unter 3 Jahren:
8 bis 16 Uhr: 239,02 €, pro Monat
+ 60 € Mittagsverpflegung, pro Monat
Kernzeit über 3 Jahren:
8 bis 16 Uhr: 0,00 € (kein Beitrag)
+ 60 € Mittagsverpflegung, pro Monat
Randzeit unter 3 Jahren:
Für zusätzliche Randzeiten werden folgende Gebühren erhoben:
halbe Stunde: 29,88 € / Stunde: 59,75 €, pro Monat
Randzeit über 3 Jahren:
Für zusätzliche Randzeiten werden folgende Gebühren erhoben:
halbe Stunde: 27,60 € / Stunde: 55,20 €, pro Monat
Der Beitrag für die Mittagsverpflegung liegt für alle Altersgruppen bei 50,00 € je Monat. Zu zahlen vom 01.08.- 31.07. eines Kitajahres.
Sollten Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein, den Beitrag zu zahlen, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim örtlichen Jugendamt zu stellen. Sprechen Sie uns gerne an!
Besuchen mehrere Kinder einer/eines Sorgeberechtigten eine Kindertagesstätte oder werden in der Kindertagespflege betreut, so ist das jüngste Kind voll beitragspflichtig. Für das nachfolgende ältere Kind ist der hälftige Beitrag zu zahlen. Alle weiteren Kinder sind vom Beitrag befreit.
Besondere Aktivitäten wie Ausflüge o. ä. sind nicht im Beitrag enthalten.