Für alle Kindertagesstätten in der Stadt Osnabrück sind folgende Beiträge festgelegt worden, die monatlich zu zahlen sind:
Ab dem ersten Tag des Monats, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis hin zu seiner Einschulung, ist es vom Betreuungsbeitrag zu befreien. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit besteht für eine Betreuungszeit von höchstens acht Stunden.
Besuchen mehrere Kinder einer/eines Sorgeberechtigten eine Kindertagesstätte oder werden in der Kindertagespflege betreut, so ist das jüngste Kind voll beitragspflichtig. Für das nachfolgende ältere Kind ist der hälftige Beitrag zu zahlen.
Alle weiteren Kinder sind vom Beitrag befreit.
Der Beitrag für die Mittagsverpflegung liegt für alle Altersgruppen bei 60,00 € je Monat. Diese sind vom 01.08.- 31.07. eines Kitajahres zu bezahlen, auch wenn das Kind aufgrund Urlaub oder längerer Krankheit die Kita nicht besucht.
Sollten Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein, den Beitrag zu zahlen, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim örtlichen Jugendamt zu stellen. Sprechen Sie uns an!
Besondere Aktivitäten wie Ausflüge o. ä. sind nicht im Beitrag enthalten.
Randstundenbetreuung im Frühdienst für Kinder ab 3 Jahren:
07:00 Uhr bis 08:00 Uhr: 55,20 €
07:30 Uhr bis 08:00 Uhr: 27,60 €
unter 8 Stunden Betreuung kostenlos
Mittagessen:
60 € pro Monat für alle Kinder
Beiträge für Kinder unter 3 Jahren:
Krippe/ Ganztagsbetreuung
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr: 239,02 €
Mittagessen:
Randzeit unter 3 Jahren:
Für zusätzliche Randzeiten werden folgende Gebühren erhoben:
halbe Stunde: 29,88 € / Stunde: 59,75 €, pro Monat